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Entfernung von Weisheitszähnen
Nicht durchgebrochene Weisheitszähne können die Stellung der Zähne oder die Gesundheit des Kiefers beeinträchtigen. Aber nicht in jedem Fall ist es notwendig, Weisheitszähne zu extrahieren. Nach einer ausgiebigen Untersuchung – dies beinhaltet in vielen Fällen auch das Erstellen eines Panorama-Röntgenbildes (OPT) oder eines dreidimensionalen Röntgenbildes (DVT) – entfernen wir nach klarer Indikation Ihre Weisheitszähne.
Zahlungsmodalitäten: Bitte teilen Sie uns vor dem ersten Behandlungstermin mit, ob eine Teilzahlung erwünscht ist. Geld sollte kein Hindernis für gesunde und attraktive Zähne darstellen. Deswegen bieten wir die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Bei Teilzahlungen wird ab der zweiten Teilzahlung einen Zuschlag für Zinsen und Bearbeitungsgebühren erhoben. Je nach Höhe des Kostenvoranschlages behalten wir uns vor, Teilbeträge als Akontozahlungen in Rechnung zu stellen. Vor jeder Behandlung erstellen wir Ihnen auf Wunsch selbstverständlich gerne einen kostenlosen detaillierten Kostenvoranschlag für unterschiedliche Behandlungsoptionen. Unser Taxpunktwert für Privatpatienten liegt bei Fr. 1.05 für DH- und PA-Behandlungen (Zahnreinigungen) und Fr. 1.08 für zahnärztliche Behandlungen. Ansonsten gilt der Minimalwert von Fr. 1.00 bzw. Fr. 3.10 (KVG).